Der staatlich geprüfte Techniker trägt eine in Deutschland geschützte Abschlussbezeichnung und ist als hochwertigster Grad der nichtakademischen, technischen Aufstiegsfortbildungen anzusehen.
Staatlich geprüfte Techniker werden nach einer vom Staat konzipierten Ausbildungsordnung ausgebildet und entsprechend bundeseinheitlich geprüft.
Die Ausbildungszeit beträgt zwei Jahre Vollzeitunterricht und umfasst etwa 2.700 Unterrichtsstunden.
Zur Technikerweiterbildung zugelassen wird nur, wer zuvor eine Berufsausbildung im entsprechenden Fachbereich erfolgreich abgeschlossen und eine i.d.R. mindestens zweijährige, einschlägige Berufserfahrung vorweisen kann.
Dabei ist zu erwähnen, dass die jährlich angebotene Zahl an Plätzen zur Technikerweiterbildung an den KPO-Schulen begrenzt ist und zum Zeitpunkt der Zulassung bereits eine Vorauswahl der Bewerber nach Eignung und Berufserfahrung getroffen wurde.
Staatlich geprüfte Techniker stehen im deutschen Qualifikationsrahmen DQR auf Niveau 6 und damit auf derselben Stufe wie Fachhochschul-Absolventen mit Bachelor-Abschluss.
Die Kombination aus Berufserfahrung, ergänzt mit umfangreichen Kenntnissen aus dem jeweiligen Fachbereich rechtfertigt diese Einstufung.